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   VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 38-IV-16 (HS), 39-IV-16 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 38-IV-16 (HS), 39-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,15578)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31.05.2016 - 38-IV-16 (HS), 39-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,15578)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 38-IV-16 (HS), 39-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,15578)
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  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 37-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 38-IV-16
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde - soweit sie sich gegen die Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtet - nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer eventuell behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15 - juris; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit bei Versagung von Prozesskostenhilfe,

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 38-IV-16
    Dies ist der Fall, wenn zu hohe Anforderungen bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15 - juris [zu Art. 18 Abs. 1 SächsVerf]; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 - juris [zu Art. 19 Abs. 4 GG]) oder an den Nachweis der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestellt werden.
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 38-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 38-IV-16
    Dies ist der Fall, wenn zu hohe Anforderungen bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15 - juris [zu Art. 18 Abs. 1 SächsVerf]; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 - juris [zu Art. 19 Abs. 4 GG]) oder an den Nachweis der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestellt werden.
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Insbesondere darf der Zugang zu den Gerichten nicht durch überspannte Anforderungen an die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 38-IV-16 [HS] m.w.N.).
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